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Wohnriester und Riesterrente

Riester-Rente mit Renditekick - Fondssparen mit Rabatt auf den AusgabeaufschlagLassen Sie sich die staatliche Förderung nicht entgehen! Mit der Riester-Rente nutzen Sie die staatlich geförderte Zusatzrente mit lebenslanger Rentenzahlung. Bereits 9 Millionen Bundesbürger sorgen auf diese attraktive Weise vor. Hier finden Sparer Informationen und Beratung zur Riester-Rente, die sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen wollen.

Wohnriester-Info.de - Ihre Infoseite zur Riesterrente

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Wohnriester Info - Informationen zum "Wohnriestern"

 

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Riesterrente und WohnriesterSeit Juni 2008 gilt der Wohnriester als beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Wohnriester für bereits bestehende und künftig abzuschließende Riester-Rentenverträge verabschiedet. Dieser Beschluss sieht vor, daß bereits gespartes Guthaben im Vermögensstock der Riesterrente nun nicht zwingend verrentet werden muss, was bedeutet, daß man nicht zu einer Rentenauszahlung des Kapitals gezwungen wird. Vielmehr sieht es derzeit das Gesetz zum "Wohnriester" so vor, dass ein großer Teil der Altersvorsorge innerhalb der Riesterrente entnommen und zur Entschuldung des Eigenheims - also zur Darlehensrückzahlung verwendet werden kann. Es ist nun durch den Wohnriester möglich ohne Höchstgrenze Geld aus den eigentlich festen Verträgen zu entnehmen - sogar steuerfrei sofern das entnommene Guthaben tatsächlich für den Zweck der Entschuldung verwendet wird.

Die ausbezahlten Summen können zwar auf kein privates Giro- oder Sparkonto ausbezahlt werden aber auf das Wohnriester-Förderkonto, welches sogar verzinst wird. Bei Bedarf ist es auch jederzeit möglich das entnommene Guthaben wieder in den Riestervertrag zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung wird sogar ganz im Rahmen der Rieserförderung mit einer staatlichen Zulage belohnt. Das Produkt Riesterrente ist im Wesentlichen ein privater Sparvertrag der der Absicherung der privaten Rente also der Altersvorsorge dient. Riesterförderung wird vom Staat auf Versicherungssparen sowie auf Fondssparen gefördert. Sie können also selbst entscheiden ob sie lieber ein Versicherungsprodukt oder ein Fondskonzept nutzen möchten. Eine Grundrente wird generell bei den meisten Gesellschaften  für beide Produktarten garantiert.

 

Gibt es bei Wohnriester oder Riesterrente einen Steuervorteil?

Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Wie hoch diese Förderung im Einzelfall ist, können sie mit unserem Tarifrechner zum Wohnriester berechnen. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.



Kann ich mir auch eine Kapitalabfindung auszahlen lassen?

Nein, es gibt derzeit eine Pflicht zur monatlichen Rente. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen. Einzige Möglichkeit ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Versicherungswertes sofern sie den Vertrag lediglich zum Sparen für die Altersvorsorge benutzen. Einzige Ausnahme ist der Wohnriester bei der Verwendung des Guthabens zu wohnwirtschaftlichen Zwecken. Hier kann sogar die Komplette Summe zur Kredittilgung verwendet werden.



Kann ich den Versicherer wechseln?

Ja, sie können Ihrem bisherigen Vertragspartner ganz egal ob Versicherungsgesellschaft oder Fondsbank mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen werden. Selbstverständlich gelten die Bestimmungen zum Wohnriester auch bei ihrem neuen Anbieter.


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European Financial Services I  Juli 2000-Juli 2008 © Marco Lehmann  31.07.2008 10:28:24