Wohnriester
Info - Informationen zum "Wohnriestern"
Seit
Juni 2008 gilt der
Wohnriester
als beschlossen. Das
Bundeskabinett hat den
Wohnriester
für bereits bestehende und
künftig abzuschließende
Riester-Rentenverträge
verabschiedet. Dieser Beschluss
sieht vor, daß bereits gespartes
Guthaben im Vermögensstock der Riesterrente
nun nicht zwingend verrentet
werden muss, was bedeutet, daß
man nicht zu einer
Rentenauszahlung des Kapitals
gezwungen wird. Vielmehr sieht
es derzeit das Gesetz zum "Wohnriester"
so vor, dass ein großer Teil der
Altersvorsorge innerhalb der
Riesterrente entnommen und zur
Entschuldung des Eigenheims -
also zur Darlehensrückzahlung
verwendet werden kann. Es ist
nun durch den
Wohnriester
möglich ohne Höchstgrenze Geld
aus den eigentlich festen
Verträgen zu entnehmen - sogar
steuerfrei sofern das entnommene
Guthaben tatsächlich für den
Zweck der Entschuldung verwendet
wird.
Die ausbezahlten
Summen können zwar auf kein
privates Giro- oder Sparkonto
ausbezahlt werden aber auf das
Wohnriester-Förderkonto,
welches sogar verzinst wird. Bei
Bedarf ist es auch jederzeit
möglich das entnommene Guthaben
wieder in den Riestervertrag
zurückzuzahlen. Diese
Rückzahlung wird sogar ganz im
Rahmen der Rieserförderung mit
einer staatlichen Zulage
belohnt. Das Produkt
Riesterrente ist im Wesentlichen
ein privater Sparvertrag der der
Absicherung der privaten Rente
also der Altersvorsorge dient.
Riesterförderung wird vom Staat
auf Versicherungssparen sowie
auf Fondssparen gefördert. Sie
können also selbst entscheiden
ob sie lieber ein
Versicherungsprodukt oder ein
Fondskonzept nutzen möchten.
Eine Grundrente wird generell
bei den meisten Gesellschaften
für beide Produktarten
garantiert.

Gibt es
bei Wohnriester oder
Riesterrente einen Steuervorteil?
Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der
Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Wie hoch diese Förderung im
Einzelfall ist, können sie mit
unserem Tarifrechner zum
Wohnriester
berechnen. Ist der steuerliche Vorteil
größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem
Steuerbescheid gutgeschrieben.
Kann
ich mir auch eine
Kapitalabfindung auszahlen
lassen?
Nein, es gibt derzeit eine Pflicht zur monatlichen Rente. Anders als in
der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht
auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt
bekommen. Einzige Möglichkeit ist eine Teilauszahlung von bis zu
30 Prozent des Versicherungswertes sofern sie den Vertrag lediglich zum Sparen
für die Altersvorsorge benutzen. Einzige Ausnahme ist der
Wohnriester bei der Verwendung des Guthabens zu wohnwirtschaftlichen
Zwecken. Hier kann sogar die Komplette Summe zur Kredittilgung verwendet werden.
Kann ich den
Versicherer wechseln?
Ja,
sie können Ihrem bisherigen Vertragspartner
ganz egal ob
Versicherungsgesellschaft oder
Fondsbank mit einer Frist von 3
Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann
direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen
werden. Selbstverständlich gelten die Bestimmungen zum
Wohnriester
auch bei ihrem neuen Anbieter.
| Die
Riester-Rentenförderung
(Wohnriester) berechnen |
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| Unsere
Preis-/Leistungsempfehlung
in der Riester Rente: |
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